SiGeKO – Sicherheitskoordinator/ Gesundheitsschutzkoordinator
Die Pflichten aus der Baustellenverordnung gelten primär für den Bauherren. Der Bauherr kann die Wahrnehmung seiner Verpflichtungen dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) übertragen. Der SiGeKo sorgt für die Koordination notwendiger Maßnahmen bei der Planung und Ausführung des Bauvorhabens.
Unsere Leistungen
- Stellung von Koordinatoren in Planungs- und Ausführungsphase
- Prüfung von Bauablaufplänen
- Beratung bei der Planung der Baustelleneinrichtungen
- Ausarbeiten von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen (SiGe-Pläne)
- Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten
- Erstellung von Notfallplänen
- Erstellung von Vorankündigungen
- Baustellenbegehungen und Teilnahme an Bauberatungen inkl. Dokumentation aller Vorgänge
- Überprüfung von sicherheitstechnischen Einrichtungen
- Festlegung von Schutzmaßnahmen beim Erkennen von Sicherheitsmängeln
Informieren Sie sich zu unserem Leistungsspektrum, indem Sie Kontakt mit uns aufnehmen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.